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WEG- und Mietverwaltung · Wolfsburg · Gifhorn

Eine Verwaltung, die zurückruft.

Der häufigste Grund für einen Verwalterwechsel ist keine Abrechnung, sondern eine unbeantwortete E-Mail. Ich verwalte kleine und mittlere Gemeinschaften in der Region 38 mit einem festen Ansprechpartner und einer klaren Antwortzeit – nicht mit einem Ticketsystem.

Für Beiräte: Sie bekommen das Angebot je Einheit, das Leistungsverzeichnis und eine Beschlussvorlage als PDF – weitergabefähig für die Eigentümerversammlung.

  • Antwort binnen 48 Stunden, werktags
  • Erlaubnis nach § 34c GewO [PRÜFPFLICHTIG: Nr. 4 Verwalter]
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG [KUNDE LIEFERT: Nachweis]
  • Bauingenieur B. Eng., M. B. A.
  • Büro im Landkreis Gifhorn
Warum Gemeinschaften wechseln

Kleine WEGs finden kaum noch einen Verwalter.

Rund 70 Prozent der Verwaltungen in Deutschland arbeiten an ihrer Kapazitätsgrenze, und zwischen 57 und 63 Prozent trennen sich aktiv von Mandaten (VDIV-Branchenbarometer 2025). Wer zuerst abgegeben wird, sind kleine Gemeinschaften – genau die, für die ich arbeite.

Was Beiräte mir schildern, ist selten die Abrechnung. Es ist die Erreichbarkeit: keine Antwort auf Anfragen, Beschlüsse aus der letzten Versammlung nicht umgesetzt, Handwerkertermine, die niemand nachhält.

Was Sie stattdessen bekommen

  • Ein Ansprechpartner mit Durchwahl und Mobilnummer
  • Antwort binnen 48 Stunden, werktags
  • Beschluss-Umsetzungsliste nach jeder Versammlung, mit Termin und Status
  • Bautechnische Einschätzung ohne externen Gutachter – ich bin Bauingenieur
Leistungen

Was in der Verwaltung enthalten ist

WEG-Verwaltung

  • Eigentümerversammlung mit Vorbereitung, Leitung und Protokoll
  • Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
  • Beschlusssammlung, Beschlussumsetzung
  • Instandhaltung, Handwerkerkoordination, Gewährleistungsverfolgung
  • Erhaltungsrücklage und Zahlungsverkehr über getrenntes Konto der Gemeinschaft

Mietverwaltung

  • Mieterauswahl, Mietvertrag, Übergabe mit Protokoll
  • Mieteingangskontrolle und Mahnwesen
  • Betriebskostenabrechnung
  • Instandhaltung und Mängelbearbeitung
  • Jahresübersicht für die Steuererklärung

Sondereigentumsverwaltung

  • Verwaltung Ihrer Einheit innerhalb einer fremdverwalteten WEG
  • Prüfung der Abrechnungen des WEG-Verwalters
  • Vertretung in der Eigentümerversammlung mit Vollmacht
  • Umlage der Kosten auf Ihre Mieter
Für den Beirat

Material, das Sie weitergeben können.

Ein Verwalterwechsel wird nicht am Telefon entschieden, sondern in der Versammlung. Deshalb bekommen Sie von mir nicht nur einen Preis, sondern alles, was die Gemeinschaft für den Beschluss braucht.

  • Angebot je Einheit und Monat, mit klarer Trennung von Grundleistung und Sonderleistungen
  • Leistungsverzeichnis zum Vergleich mit dem bisherigen Vertrag
  • Beschlussvorlage im Wortlaut, samt Hinweis auf die Kündigungsfrist Ihres laufenden Vertrags
  • Übergabeplan: was der alte Verwalter herausgeben muss und in welcher Reihenfolge

Angebot anfordern

Drei Angaben reichen: Ort, Anzahl der Einheiten, Baujahr. Für ein belastbares Angebot brauche ich zusätzlich Wirtschaftsplan und Teilungserklärung.

Zum Anfrageformular

Preis: [KUNDE LIEFERT: € je Einheit und Monat, WEG / Miete / SE]

Wechsel

So läuft ein Verwalterwechsel

  1. 1

    Vertrag prüfen

    Laufzeit und Kündigungsfrist des bestehenden Verwaltervertrags feststellen. Üblich sind drei bis sechs Monate zum Ende der Laufzeit.

  2. 2

    Angebot einholen

    Sie bekommen Angebot, Leistungsverzeichnis und Beschlussvorlage. Holen Sie mindestens zwei weitere Angebote ein – das gehört zur Sorgfalt des Beirats.

  3. 3

    Beschluss

    Bestellung des neuen Verwalters und Zustimmung zum Verwaltervertrag in der Versammlung. Die Bestellung ist auf höchstens fünf Jahre möglich, bei der ersten Bestellung nach Aufteilung auf drei.

  4. 4

    Übernahme

    Unterlagen, Konten, Beschlusssammlung, offene Vorgänge. Ich fordere die Übergabe schriftlich an und protokolliere, was fehlt.

Zeitfenster: Für einen Wechsel zum 1. Januar muss die Kündigung meist bis Ende September vorliegen. Wenn Ihre Versammlung im Frühjahr war, ist der unterjährige Wechsel der realistischere Weg – sprechen Sie mich darauf an.

Häufige Fragen

Was Beiräte und Eigentümer fragen

Was kostet eine WEG-Verwaltung pro Einheit?
Der Preis hängt an der Anzahl der Einheiten, am Baujahr, am Zustand der Anlage und daran, wie viel Sonderleistung anfällt. Kleine Gemeinschaften kosten pro Einheit mehr als große, weil der Grundaufwand gleich bleibt. Sie bekommen von mir einen Preis je Einheit und Monat, mit klarer Trennung von Grundleistung und Sonderleistungen.
Wie viele Angebote sollten wir einholen?
Mindestens drei. Das ist nicht nur Verhandlungsposition, sondern gehört zur Sorgfalt des Verwaltungsbeirats gegenüber der Gemeinschaft. Vergleichen Sie dabei nicht nur den Preis, sondern das Leistungsverzeichnis – der Unterschied liegt fast immer bei den Sonderleistungen.
Unsere Hausverwaltung antwortet nicht. Was können wir tun?
Setzen Sie Anfragen schriftlich mit Frist, und dokumentieren Sie die Nichtreaktion – das ist die Grundlage für jeden weiteren Schritt. Über Abberufung und Kündigung entscheidet die Gemeinschaft durch Beschluss; die Abberufung ist jederzeit möglich, der Vertrag endet dann spätestens sechs Monate danach. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls brauchen Sie einen Anwalt – ich leiste keine Rechtsberatung.
Welche Kündigungsfrist hat unser Verwaltervertrag?
Das steht in Ihrem Verwaltervertrag, üblich sind drei bis sechs Monate zum Ende der Bestellungsdauer. Schicken Sie mir den Vertrag, dann sage ich Ihnen, welcher Termin realistisch ist.
Übernehmen Sie auch sehr kleine Gemeinschaften?
Ja, das ist der Schwerpunkt. Gemeinschaften unter zehn Einheiten sind der Teil des Markts, den große Verwaltungen abgeben. Meine Kapazität ist begrenzt – wenn ich ein Mandat nicht in der versprochenen Qualität betreuen kann, sage ich das vor dem Angebot.
Vermitteln Sie auch Wohnungen aus verwalteten Objekten?
Nur wenn die Gemeinschaft oder der Eigentümer mich dazu gesondert beauftragt. Verwaltung und Vermittlung sind getrennte Aufträge mit getrennten Verträgen.

Schicken Sie mir Ihren Wirtschaftsplan.

Ort, Einheiten, Baujahr – daraus mache ich ein Angebot, das Ihr Beirat in der Versammlung vorlegen kann.

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