Verkehrswertgutachten · Region 38
Eine Zahl, gegen die niemand argumentieren kann.
Nicht das Finanzamt. Nicht die Erbengemeinschaft. Nicht die Gegenseite im Zugewinnausgleich.
Ich bin Marius Jahn, Ingenieur (B.Eng., M.B.A.) und nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke. Mein Honorar richtet sich nach meinem Arbeitsaufwand, nicht nach dem Wert Ihrer Immobilie. Ob 240.000 € herauskommen oder 480.000 € – an meiner Rechnung ändert das nichts.
15 Minuten am Telefon. Danach wissen Sie, welches Gutachten Sie brauchen, was es kostet – und ob sich der Aufwand für Sie überhaupt lohnt.
17024
DIN EN ISO/IEC zertifiziert & Hyp Zert (KD)
B.Eng.
Ingenieur, M.B.A.
Aufwand
Honorar nach Aufwand
38
Wolfsburg · Gifhorn · Braunschweig
Der Unterschied
Mein Honorar hängt
nicht am Ergebnis.
Die meisten Immobilienbewertungen in dieser Region kommen von Maklern. Für eine erste Orientierung ist das in Ordnung. Sobald die Zahl aber gegenüber jemandem standhalten muss – dem Finanzamt, den Miterben, einem Anwalt – wird die Nähe zum Verkauf zum Problem.
Ich vermittle auch Immobilien. Das steht im Impressum, und ich sage es Ihnen, bevor Sie mich beauftragen. Genau deshalb ist mein Honorar so gebaut, dass es vom Ergebnis unabhängig ist:
Nach Aufwand abgerechnet
Ich rechne nach Arbeitsaufwand ab, nicht nach dem Wert der Immobilie. Ob 240.000 oder 480.000 herauskommen, ändert an meiner Rechnung nichts.
Ohne Folgepflicht
Ein Gutachten bedeutet keinen Vermittlungsauftrag. Die meisten meiner Auftraggeber verkaufen gar nicht.
Offener Rechenweg
Verfahrenswahl, Bodenrichtwerte und Rechnung stehen vollständig im Gutachten. Sie können ihn prüfen lassen — von wem Sie wollen.
Ihr Anlass
Warum brauchen Sie den Wert?
Der Anlass entscheidet, welches Gutachten das richtige ist — und was es kostet. Auf jeder Seite steht, was in Ihrem Fall zu tun ist.
Umzug im Alter
Die Treppe wird zum Thema, der Garten zur Arbeit. Der Schritt bleibt selten am Preis hängen, sondern an der Menge der Entscheidungen. Erst der Wert, dann die Suche, dann der Verkauf.
Behörde und Gericht
Betreuungsgericht, Nachlasspflegschaft, Sozialamt, Jobcenter: Hier fordert eine Stelle einen belastbaren Wert an, und die Anforderungen an Form und Nachvollziehbarkeit sind hoch.
Vor dem Verkauf
Zu hoch angesetzt, steht die Immobilie monatelang im Portal. Zu niedrig, merkt es niemand außer Ihnen — später. Eine begründete Zahl, bevor Sie mit irgendjemandem über Vermarktung sprechen.
Vor dem Kauf
Die Besichtigung war schön, der Preis ist hoch, und in drei Tagen sollen Sie zusagen. Als zertifizierter Sachverständiger beurteile ich Zustand und Wert. Wenn ich abrate, ist das die ganze Leistung.
Trennung
Beim Zugewinnausgleich hängt viel an einer einzigen Zahl, und jedes Gutachten wird von der Gegenseite geprüft. Klarer Stichtag, dokumentierter Rechenweg — auf Wunsch von beiden Seiten gemeinsam beauftragt.
Finanzamt
Bei Erbschaft und Schenkung setzt das Finanzamt den Wert Ihrer Immobilie selbst fest — nach einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren, typisiert, ohne Ortstermin. Wenn dieser Wert über dem tatsächlichen liegt, zahlen Sie Steuer auf einen Betrag, den niemand am Markt bezahlt hätte.
Erbfall
Das Finanzamt will einen Wert. Die Geschwister wollen wissen, was ihnen zusteht. Und das Haus hat vielleicht eine Ölheizung und ein Dach von 1978. Solange die Zahl fehlt, ist jedes Gespräch darüber ein Streit über Meinungen.
Die drei Stufen
Welches Gutachten brauchen Sie?
1 · Kompaktgutachten
Das Kompaktgutachten wird von vielen Banken, Finanzämtern, Gerichten und Notaren anerkannt. Es bietet das gleiche Rechenergebnis wie das große Verkehrswertgutachten, mit stark komprimiertem Textteil.
Am Häufigsten
2 · An- und Verkaufsberatung
Eine dritte Meinung zu einem Objekt zu erhalten bewahrt manchmal vor so manchem Schreck oder bestärkt Sie in Ihrer Entscheidung. Gerne begleiten wir Sie zu Ihrer Wunschimmobilie vor Ort und geben Ihnen eine neutrale Meinung zum Objekt.
3 · Restnutzungsdauergutachten
Durch unsere Restnutzungsgutachten ermitteln wir Ihnen die Höhe der Abschreibung. 5 % bis zu 8 % des Gebäudewertes von älteren Gebäuden sind durchaus möglich.
4 · Verkehrswertgutachten
Dieses Gutachten wird nach §194 BauGB ermittelt. Ausführliche Grundstück- & Gebäudebeschreibung inkl. Mikro-/Makrolage der Immobilie. Ideal für Finanzamt und Verwendung vor Gericht.
5 · Kaufpreisaufteilung
Der Kaufpreis einer Immobilie setzt sich aus dem Bodenwert und dem Wert der aufstehenden Bebauung zusammen. Beides ergibt den Kaufpreis Ihrer Immobilie. Abschreibungen erfolgen aber nur auf den Baukörper. Daher ist es wichtig, dem Finanzamt die richtige Aufteilung von Boden und Gebäude zu übermitteln.
6 · Nachweis niedriger Wert
Veranlagungen der Immobilie sind nicht immer entsprechend der tatsächlichen Situation vor Ort getroffen. Hierbei ist es wichtig, mit einem Gutachten eventuelle Fehler aufzuweisen und korrekt veranlagt zu werden.
7 · Schadengutachten
Detailliertes, objektives Gutachten, das den Umfang und die Ursachen von Schäden an einer Immobilie dokumentiert. Zur Vorlage bei Versicherungen oder Rechtspfleger.
8 · Ihr Objekt ist nicht dabei?
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns, welche Immobilie Sie gerne bewerten lassen möchten. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.
Was es kostet
Was ein Gutachten kostet – und woran das liegt.
Sie suchen einen Preis und finden Spannen von 400 bis 3.000 Euro. Das liegt nicht daran, dass jemand überteuert ist. Es liegt daran, dass „Gutachten“ drei völlig verschiedene Dinge bedeuten kann.
Es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung für privat beauftragte Verkehrswertgutachten. Jeder Sachverständige rechnet, wie er will. Die verbreitetste Methode ist ein Prozentsatz vom ermittelten Wert – und genau die halte ich für falsch.
Ein Honorar, das am Wert der Immobilie hängt, steigt, wenn der Wert steigt. Das ist bei einer Bewertung ein schlechter Anreiz. Ich rechne nach meinem Arbeitsaufwand ab. Ein Reihenhaus mit vollständigen Unterlagen ist weniger Arbeit als ein Mehrfamilienhaus mit fünf Umbauten und fehlenden Bauzeichnungen – und kostet entsprechend weniger. Mit dem Ergebnis hat der Preis nichts zu tun.
Den Preis erfahren Sie vor der Beauftragung – im Erstgespräch, als Festpreis. Das Gespräch dauert 15 Minuten, kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Danach wissen Sie, welches Gutachten Sie brauchen, was es kostet und wie lange es dauert.
Vier Einwände, ehrlich beantwortet
„Andere sind billiger.“
Möglich. Fragen Sie nach, welche Leistung enthalten ist, ob ein Ortstermin stattfindet und ob das Ergebnis für Ihren konkreten Anlass ausreicht. Ein günstiges Kurzgutachten, das das Finanzamt nicht akzeptiert, ist das teuerste Gutachten überhaupt.
„Kann ich das nicht kostenlos bekommen?“
Ein Gutachten bedeutet keinen Vermittlungsauftrag. Die meisten meiner Auftraggeber verkaufen gar nicht.
„Lohnt sich das für mich überhaupt?“
Das ist die richtige Frage, und sie lässt sich in 15 Minuten klären. Wenn die Antwort nein lautet, sage ich es Ihnen – und Sie zahlen nichts.
„Kann ich die Kosten absetzen?“
Das hängt von Ihrem Fall ab und gehört zu Ihrem Steuerberater. Ich stelle Ihnen eine Rechnung, die er verwenden kann.
Ablauf
In vier Schritten.
01
Erstgespräch
Welches Gutachten Sie brauchen und was es kostet.
15 Minuten · kostenlos
02
Ortstermin
Aufnahme, Substanzbeurteilung, Fotodokumentation.
30 – 90 min
03
Ausarbeitung
Verfahrenswahl, Rechenweg, Anlagen.
2 – 8 Wochen
04
Übergabe
Gebunden und digital, mit Erläuterung.
Per E-Mail oder Post
Erstgespräch
Wir klären in 15 Minuten, ob Sie überhaupt ein Gutachten brauchen.
Manchmal ist die Abweichung zum Finanzamtswert zu gering, um den Aufwand zu rechtfertigen. Dann sage ich das – und Sie zahlen nichts.
Was Sie bekommen
Ein Gutachten, das
man vorlegen kann
Objektbeschreibung mit Ortstermin
Aufnahme vor Ort, nicht vom Schreibtisch.
Bodenrichtwert mit Stichtag und Quelle
Nachprüfbar, mit Angabe des Gutachterausschusses.
Begründete Verfahrenswahl
Warum Sach-, Ertrags- oder Vergleichswert.
Beurteilung der Bausubstanz
Dach, Heizung, Feuchtigkeit, Elektrik.
Vollständige Anlagen
Flurkarte, Fotos, Unterlagen.
Der Ingenieur-Blick
Was ein Rechner nicht sieht
Ein Bewertungsportal kennt Baujahr, Wohnfläche und Postleitzahl. Es weiß nicht, dass die Heizung von 1998 ist, dass das Dach in fünf Jahren fällig wird und dass nach einem Eigentümerwechsel Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz greifen können.
Substanz statt Statistik. Ich schaue mir an, was ein Algorithmus nicht sehen kann — und was es kostet.
Kosten der nächsten zehn Jahre. Dach, Heizung, Fenster: was ansteht und in welcher Größenordnung.
Pflichten nach dem Eigentümerwechsel. Was das Gebäudeenergiegesetz auslöst — bevor Sie unterschreiben.
Der Wert entsteht im Keller. Nicht im Rechner.
Region und Anfahrt
Wo ich Ortstermine mache
Regelmäßig vor Ort: Wolfsburg · Braunschweig · Gifhorn · Helmstedt · Wolfenbüttel
Für Gutachten fahre ich auch weiter — nach Hannover, nach Magdeburg, in die Region dazwischen. Wenn Ihr Objekt außerhalb liegt, sagen Sie mir im Erstgespräch, wo es steht; ob ich es übernehme, klären wir im selben Gespräch.
Ortstermine mache ich selbst, nicht durch einen Außendienst.
Über mich
Marius Jahn
WERDEGANG: drei bis vier Sätze — Ingenieurstudium, Weg zum zertifizierten Sachverständigen, Firmengründung 2018.
- Qualifikation: B.Eng., M.B.A.
- Zertifizierung: DIN EN ISO/IEC 17024 · ADA inVivo, Hrp Zert (KD)
- Zulassung: IHK Lüneburg-Wolfsburg, § 34c GewO
- Sitz: Rosegger Straße 1, 38440 Wolfsburg
Bewertungen
Was Auftraggeber sagen
„Das Finanzamt hat den ermittelten Wert übernommen.“
Andrea K. · Erbschaftsteuer
„Meine Schwester und ich haben uns danach ohne Anwalt geeinigt.“
Thomas B. · Erbengemeinschaft
„Er hat mir auch gesagt, was gegen den Preis spricht.“
Familie R. · Ankaufberatung
Häufige Fragen
Was Auftraggeber am häufigsten fragen
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Das hängt von Objektart, Umfang und Anlass ab. Ich rechne nach Arbeitsaufwand ab, nicht nach dem Wert der Immobilie, und nenne Ihnen den Preis im Erstgespräch als Festpreis — bevor Sie sich entscheiden. Das Gespräch dauert 15 Minuten und kostet nichts.
Dann sage ich Ihnen das im Erstgespräch, und Sie zahlen nichts. Das kommt regelmäßig vor – etwa wenn die Abweichung zum Finanzamtswert zu gering ist, um den Aufwand zu rechtfertigen.
Rückruf
Wir rufen zurück.
Drei Angaben genügen. Wenn Sie noch nicht wissen, was Sie brauchen, wählen Sie „weiß ich noch nicht“.